Bürgergeld Rechner 2026: Anspruch und Höhe berechnen
Berechne deinen Bürgergeld-Anspruch 2026. Alle Regelsätze, Vermögensfreibeträge und Infos zur neuen Grundsicherung ab Juli 2026 im Überblick.
Das Bürgergeld bleibt 2026 auf dem Niveau von 2024 und 2025. Eine Erhöhung gibt es nicht, dafür steht ab Juli 2026 die Umstellung zur neuen Grundsicherung an. Hier findest du alle Regelsätze, Freibeträge und die wichtigsten Änderungen.
Bürgergeld Regelsätze 2026: Alle Stufen im Überblick
Die Regelsätze für 2026 bleiben unverändert. Rein rechnerisch hätten sie sogar sinken müssen, die geltende Besitzschutzregelung hat das verhindert.
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Regelsatz 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 EUR |
| Stufe 2 | Paare (je Person) | 506 EUR |
| Stufe 3 | 18-24 Jahre (bei Eltern) | 451 EUR |
| Stufe 4 | Jugendliche 15-17 Jahre | 471 EUR |
| Stufe 5 | Kinder 6-13 Jahre | 390 EUR |
| Stufe 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 EUR |
Zusätzlich erhalten alle Kinder und Jugendlichen (Stufen 3 bis 6) einen Kindersofortzuschlag von 25 EUR pro Monat.
Was ist im Regelsatz enthalten?
Der Regelsatz deckt den gesamten Lebensunterhalt ab: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse. Nicht enthalten sind Miete und Heizkosten. Diese werden als Kosten der Unterkunft (KdU) separat übernommen, sofern sie angemessen sind.
So berechnest du deinen Bürgergeld-Anspruch
Dein Anspruch setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Regelbedarf nach deiner Bedarfsstufe (siehe Tabelle oben)
- Kosten der Unterkunft (KdU): Miete und Heizkosten in angemessener Höhe
- Mehrbedarfe: Zuschläge für Alleinerziehende, Schwangere oder bei kostenaufwändiger Ernährung
- Einmalleistungen: Erstausstattung für Wohnung, Schwangerschaft oder bei Schulbedarf
Von diesem Gesamtbedarf wird dein anrechenbares Einkommen abgezogen. Die Differenz ist dein Bürgergeld-Anspruch.
Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (8 Jahre)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf Stufe 1 (Alleinerziehend) | 563 EUR |
| Regelbedarf Stufe 5 (Kind, 8 Jahre) | 390 EUR |
| Kindersofortzuschlag | 25 EUR |
| Mehrbedarf Alleinerziehend (36 %) | 203 EUR |
| Warmmiete (angemessen) | 650 EUR |
| Gesamtbedarf | 1.831 EUR |
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 % des Regelsatzes bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren. Bei älteren oder mehr Kindern gelten andere Prozentsätze.
Vermögensfreibeträge: Was darfst du behalten?
Nicht jedes Vermögen wird angerechnet. Die Freibeträge unterscheiden sich je nach Bezugsdauer.
Erstes Jahr (Karenzzeit):
- 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft
- 15.000 EUR für jede weitere Person
Nach der Karenzzeit:
- 15.000 EUR pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
Die Freibeträge innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft sind übertragbar. Wenn ein Mitglied seinen Freibetrag nicht ausschöpft, kann der Rest auf andere Mitglieder angerechnet werden.
Nicht als Vermögen angerechnet werden:
- Selbst genutztes Wohneigentum (bis 140 m² Haus / 130 m² Eigentumswohnung)
- Ein angemessenes Auto pro erwerbsfähige Person
- Riester-Rente und staatlich geförderte Altersvorsorge
- Notwendiger Hausrat
Während der Karenzzeit im ersten Jahr werden auch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen, ohne Angemessenheitsprüfung. Erst danach prüft das Jobcenter, ob deine Miete dem örtlichen Durchschnitt entspricht.
Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Was sich ändert
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umzubauen. Der Start ist für den 1. Juli 2026 geplant.
Die wichtigsten Änderungen:
- Strengere Mitwirkungspflichten: Wer zumutbare Arbeit ablehnt, muss schneller mit Leistungskürzungen rechnen
- Erweiterte Zumutbarkeit: Der Radius für zumutbare Arbeitswege wird vergrößert
- Schnellere Vermittlung: Jobcenter sollen intensiver und früher in den Vermittlungsprozess einsteigen
- Regelsätze bleiben gleich: An der Höhe der Leistungen ändert sich durch die Reform nichts
Die neue Grundsicherung bringt strengere Sanktionsregeln. Bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Maßnahmen können Leistungen stärker gekürzt werden als bisher.
Fazit
Der Bürgergeld-Regelsatz bleibt 2026 bei 563 EUR für Alleinstehende. Eine Erhöhung gibt es nicht. Ab Juli 2026 wird das System zur neuen Grundsicherung umgebaut, wobei sich an den Leistungshöhen nichts ändert, dafür aber an den Mitwirkungspflichten. Prüfe mit den Tabellen oben deinen individuellen Anspruch und nutze die Freibeträge in der Karenzzeit.