Wirtschaft & Kosten
·4 Min. Lesezeit

Bürgergeld Rechner 2026: Anspruch und Höhe berechnen

Berechne deinen Bürgergeld-Anspruch 2026. Alle Regelsätze, Vermögensfreibeträge und Infos zur neuen Grundsicherung ab Juli 2026 im Überblick.

Das Bürgergeld bleibt 2026 auf dem Niveau von 2024 und 2025. Eine Erhöhung gibt es nicht, dafür steht ab Juli 2026 die Umstellung zur neuen Grundsicherung an. Hier findest du alle Regelsätze, Freibeträge und die wichtigsten Änderungen.

Bürgergeld Regelsätze 2026: Alle Stufen im Überblick

Die Regelsätze für 2026 bleiben unverändert. Rein rechnerisch hätten sie sogar sinken müssen, die geltende Besitzschutzregelung hat das verhindert.

RegelbedarfsstufePersonengruppeRegelsatz 2026
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 EUR
Stufe 2Paare (je Person)506 EUR
Stufe 318-24 Jahre (bei Eltern)451 EUR
Stufe 4Jugendliche 15-17 Jahre471 EUR
Stufe 5Kinder 6-13 Jahre390 EUR
Stufe 6Kinder bis 5 Jahre357 EUR

Zusätzlich erhalten alle Kinder und Jugendlichen (Stufen 3 bis 6) einen Kindersofortzuschlag von 25 EUR pro Monat.

Was ist im Regelsatz enthalten?

Der Regelsatz deckt den gesamten Lebensunterhalt ab: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse. Nicht enthalten sind Miete und Heizkosten. Diese werden als Kosten der Unterkunft (KdU) separat übernommen, sofern sie angemessen sind.

So berechnest du deinen Bürgergeld-Anspruch

Dein Anspruch setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  1. Regelbedarf nach deiner Bedarfsstufe (siehe Tabelle oben)
  2. Kosten der Unterkunft (KdU): Miete und Heizkosten in angemessener Höhe
  3. Mehrbedarfe: Zuschläge für Alleinerziehende, Schwangere oder bei kostenaufwändiger Ernährung
  4. Einmalleistungen: Erstausstattung für Wohnung, Schwangerschaft oder bei Schulbedarf

Von diesem Gesamtbedarf wird dein anrechenbares Einkommen abgezogen. Die Differenz ist dein Bürgergeld-Anspruch.

Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (8 Jahre)

PositionBetrag
Regelbedarf Stufe 1 (Alleinerziehend)563 EUR
Regelbedarf Stufe 5 (Kind, 8 Jahre)390 EUR
Kindersofortzuschlag25 EUR
Mehrbedarf Alleinerziehend (36 %)203 EUR
Warmmiete (angemessen)650 EUR
Gesamtbedarf1.831 EUR

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 % des Regelsatzes bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren. Bei älteren oder mehr Kindern gelten andere Prozentsätze.

Vermögensfreibeträge: Was darfst du behalten?

Nicht jedes Vermögen wird angerechnet. Die Freibeträge unterscheiden sich je nach Bezugsdauer.

Erstes Jahr (Karenzzeit):

  • 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft
  • 15.000 EUR für jede weitere Person

Nach der Karenzzeit:

  • 15.000 EUR pro Person in der Bedarfsgemeinschaft

Die Freibeträge innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft sind übertragbar. Wenn ein Mitglied seinen Freibetrag nicht ausschöpft, kann der Rest auf andere Mitglieder angerechnet werden.

Nicht als Vermögen angerechnet werden:

  • Selbst genutztes Wohneigentum (bis 140 m² Haus / 130 m² Eigentumswohnung)
  • Ein angemessenes Auto pro erwerbsfähige Person
  • Riester-Rente und staatlich geförderte Altersvorsorge
  • Notwendiger Hausrat

Während der Karenzzeit im ersten Jahr werden auch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen, ohne Angemessenheitsprüfung. Erst danach prüft das Jobcenter, ob deine Miete dem örtlichen Durchschnitt entspricht.

Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Was sich ändert

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umzubauen. Der Start ist für den 1. Juli 2026 geplant.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Strengere Mitwirkungspflichten: Wer zumutbare Arbeit ablehnt, muss schneller mit Leistungskürzungen rechnen
  • Erweiterte Zumutbarkeit: Der Radius für zumutbare Arbeitswege wird vergrößert
  • Schnellere Vermittlung: Jobcenter sollen intensiver und früher in den Vermittlungsprozess einsteigen
  • Regelsätze bleiben gleich: An der Höhe der Leistungen ändert sich durch die Reform nichts

Die neue Grundsicherung bringt strengere Sanktionsregeln. Bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Maßnahmen können Leistungen stärker gekürzt werden als bisher.

Fazit

Der Bürgergeld-Regelsatz bleibt 2026 bei 563 EUR für Alleinstehende. Eine Erhöhung gibt es nicht. Ab Juli 2026 wird das System zur neuen Grundsicherung umgebaut, wobei sich an den Leistungshöhen nichts ändert, dafür aber an den Mitwirkungspflichten. Prüfe mit den Tabellen oben deinen individuellen Anspruch und nutze die Freibeträge in der Karenzzeit.