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Steuererklärung 2026: Fristen, Pauschalen und was du absetzen kannst

Steuererklärung 2025/2026: Abgabefrist, Pendlerpauschale 38 Cent, Homeoffice-Pauschale und alle wichtigen Änderungen für Arbeitnehmer.

Die Steuererklärung für 2025 ist bis zum 31. Juli 2026 fällig. 2026 bringt einige wichtige Änderungen: Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich absetzbar und die Homeoffice-Pauschale bleibt bei 1.260 EUR. Hier findest du alle Fristen, Pauschalen und Tipps für mehr Rückerstattung.

Fristen: Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Steuererklärung fürFrist (selbst)Frist (Steuerberater/Lohnsteuerhilfe)
202431. Juli 202530. April 2026
202531. Juli 202628. Februar 2027
202631. Juli 202728. Februar 2028

Wer die Frist verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag: mindestens 25 EUR pro angefangenem Monat der Verspätung. Bei einer freiwilligen Steuererklärung (z.B. als Arbeitnehmer ohne Pflichtveranlagung) hast du sogar vier Jahre Zeit.

Die freiwillige Steuererklärung lohnt sich fast immer. Arbeitnehmer bekommen im Schnitt rund 1.000 EUR zurück. Solange du keine Nachzahlung erwartest, gibt es keinen Grund, sie nicht abzugeben.

Die wichtigsten Pauschalen 2026

Werbungskosten-Pauschbetrag: 1.230 EUR

Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch 1.230 EUR als Werbungskosten angerechnet. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt es sich, sie einzeln nachzuweisen.

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer

Die größte Änderung 2026: Die Entfernungspauschale beträgt jetzt 0,38 EUR pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bisher lag sie bei 0,30 EUR für die ersten 20 km. Bei einem einfachen Arbeitsweg von 25 km sieht die Rechnung so aus:

Bis 2025Ab 2026
Erste 20 km20 x 0,30 = 6,00 EUR20 x 0,38 = 7,60 EUR
Km 21-255 x 0,38 = 1,90 EUR5 x 0,38 = 1,90 EUR
Pro Arbeitstag7,90 EUR9,50 EUR
Pro Jahr (220 Tage)1.738 EUR2.090 EUR

Das sind 352 EUR mehr absetzbare Werbungskosten pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % bedeutet das rund 123 EUR mehr Rückerstattung.

Homeoffice-Pauschale: 1.260 EUR

Wer zu Hause arbeitet, kann 6 EUR pro Homeoffice-Tag absetzen, maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt bis zu 1.260 EUR. Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob du ein separates Arbeitszimmer hast.

Gewerkschaftsbeiträge: Neu ab 2026 zusätzlich absetzbar

Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Bisher waren sie Teil der 1.230 EUR. Das ist eine spürbare Verbesserung für Gewerkschaftsmitglieder.

Was du alles absetzen kannst

Werbungskosten (die häufigsten)

  • Pendlerpauschale: 0,38 EUR/km einfache Strecke (Wohnung-Arbeitsstätte)
  • Homeoffice-Pauschale: 6 EUR/Tag, max. 210 Tage
  • Arbeitsmittel: Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl (sofort absetzbar bis 800 EUR netto)
  • Fortbildungen: Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten
  • Bewerbungskosten: Bewerbungsfotos, Porto, Fahrt zum Vorstellungsgespräch
  • Berufskleidung: Nur typische Berufskleidung (Arztkittel, Sicherheitsschuhe)
  • Kontoführungsgebühren: Pauschal 16 EUR ohne Nachweis

Sonderausgaben

  • Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
  • Spenden: An gemeinnützige Organisationen, politische Parteien
  • Kirchensteuer: Automatisch als Sonderausgabe absetzbar

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 EUR Steuerermäßigung
  • Haushaltshilfe, Gartenpflege, Reinigung: 20 % der Kosten, max. 4.000 EUR Steuerermäßigung

Handwerkerrechnungen nur per Überweisung bezahlen, nie bar. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt. Bewahre Rechnung und Kontoauszug auf.

Steuererklärung machen: Die besten Wege

  1. ELSTER (kostenlos): Das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Funktional, aber nicht besonders nutzerfreundlich.
  2. Steuer-Apps (ca. 30-40 EUR): WISO Steuer, Taxfix, Smartsteuer oder SteuerBot führen Schritt für Schritt durch die Erklärung und sind für die meisten Arbeitnehmer die beste Wahl.
  3. Steuerberater/Lohnsteuerhilfe: Sinnvoll bei komplexen Fällen (Vermietung, Selbstständigkeit, Erbschaft). Kosten richten sich nach dem Einkommen.

Gib die Steuererklärung nicht einfach ab, ohne deine Daten zu prüfen. Das Finanzamt übernimmt automatisch Daten vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, aber Werbungskosten, Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen musst du selbst eintragen. Sonst verschenkst du bares Geld.

Fazit

Die Steuererklärung für 2025 muss bis 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Die erhöhte Pendlerpauschale (38 Cent ab Kilometer 1) und die Homeoffice-Pauschale (1.260 EUR) machen es für Pendler und Homeoffice-Arbeiter besonders lohnend, die Erklärung einzureichen. Nimm dir eine Steuer-App, trage alle Werbungskosten ein und hol dir dein Geld zurück.