Wärmepumpe Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss sichern
Wärmepumpe Förderung 2026: Alle KfW-Zuschüsse, Boni und Fristen. Klimabonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus einfach erklärt mit Rechenbeispiel.
Die Wärmepumpe bleibt 2026 die meistgeförderte Heizung in Deutschland. Bis zu 70 % der Investitionskosten übernimmt der Staat, wenn du die richtigen Boni kombinierst. Hier findest du alle Fördersätze, Voraussetzungen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag.
Förderung 2026: Grundzuschuss und drei Boni
Die Förderstruktur setzt sich aus einer Grundförderung und drei kombinierbaren Boni zusammen. Die maximale Förderquote liegt bei 70 %.
| Förderkomponente | Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Gilt für jeden Heizungstausch zur Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Austausch einer fossilen Heizung oder einer Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist |
| Einkommensbonus | 30 % | Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR/Jahr |
| Effizienzbonus | 5 % | Natürliches Kältemittel oder Wärmequelle Erdreich/Wasser/Abwasser |
| Maximum | 70 % | Kombination aller Boni (gedeckelt) |
Die förderfähige Investitionssumme beträgt maximal 30.000 EUR für die erste Wohneinheit eines Einfamilienhauses. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 EUR für die zweite bis sechste und 8.000 EUR für jede weitere Wohneinheit dazu.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Ölheizung
| Position | Wert |
|---|---|
| Investitionskosten Wärmepumpe | 28.000 EUR |
| Grundförderung (30 %) | 8.400 EUR |
| Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) | 5.600 EUR |
| Effizienzbonus (5 %, natürliches Kältemittel) | 1.400 EUR |
| Gesamtförderung (55 %) | 15.400 EUR |
| Eigenanteil | 12.600 EUR |
Wer zusätzlich den Einkommensbonus erhält, kommt auf 70 % Förderung und zahlt bei diesem Beispiel nur 8.400 EUR selbst.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig alle zwei Jahre. Aktuell liegt er bei 20 %. Wer den Heizungstausch plant, profitiert vom schnellen Handeln.
So beantragst du die Förderung: Schritt für Schritt
Seit 2024 ist die KfW (nicht mehr die BAFA) für die Förderung neuer Heizungsanlagen zuständig. Der Antrag läuft über das KfW-Programm 458.
- Fachunternehmen beauftragen: Hole ein Angebot von einem qualifizierten Heizungsbauer ein. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten.
- Online-Antrag bei der KfW: Registriere dich im Portal "Meine KfW" und stelle den Förderantrag vor Beginn der Arbeiten.
- Zuwendungsbescheid abwarten: Die KfW prüft deinen Antrag und teilt dir die Förderhöhe mit.
- Wärmepumpe einbauen lassen: Nach Erhalt des Bescheids kann die Installation beginnen.
- Nachweise einreichen: Lade Rechnungen und den Nachweis der Inbetriebnahme im KfW-Portal hoch.
- Zuschuss erhalten: Die KfW überweist den Zuschuss direkt auf dein Konto.
Beginne nicht mit dem Einbau, bevor du den Förderantrag gestellt hast. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Der Liefervertrag darf vorher abgeschlossen werden, muss aber eine Rücktrittsklausel für den Fall enthalten, dass die Förderung nicht bewilligt wird.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Die KfW-Förderung gilt für alle gängigen Wärmepumpentypen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Am weitesten verbreitet, geringste Installationskosten, ideal für Bestandsgebäude
- Erdwärmepumpe (Sole-Wasser): Höhere Effizienz, qualifiziert sich für den Effizienzbonus
- Grundwasser-Wärmepumpe (Wasser-Wasser): Höchste Effizienz, qualifiziert sich ebenfalls für den Effizienzbonus
- Luft-Luft-Wärmepumpe: Förderfähig, wenn sie als primäres Heizsystem dient
Den Effizienzbonus von 5 % gibt es, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel (wie Propan R290) nutzt oder Erdwärme, Wasser bzw. Abwasser als Wärmequelle erschließt.
GEG und Heizungsgesetz: Wann musst du handeln?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet seit 2024 dazu, dass neue Heizungen mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Die Übergangsfristen sind gestaffelt:
- Neubau in Neubaugebieten: Gilt seit 1. Januar 2024
- Bestandsgebäude in Großstädten (über 100.000 Einwohner): Gilt nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung, spätestens ab 30. Juni 2026
- Alle anderen Gemeinden: Spätestens ab 30. Juni 2028
Das GEG wird voraussichtlich zum Sommer 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. Bis dahin gelten die aktuellen Förderbedingungen unverändert.
Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Die 65-%-Regel greift erst, wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Nur bei einem kompletten Austausch gelten die neuen Vorgaben.
Fazit
Die Wärmepumpen-Förderung 2026 bleibt attraktiv: 30 bis 70 % Zuschuss über die KfW, je nach persönlicher Situation. Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt schnelles Handeln, und der Einkommensbonus macht den Umstieg auch für Haushalte mit kleinem Budget möglich. Antrag vor Einbau stellen, Förderbescheid abwarten, dann loslegen.